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	<title>FORUM-HOF &#187; Gesundheitswesen</title>
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	<description>Informatives aus Hof/Saale &#124; Ihr Stadt Hof BLOG</description>
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		<title>Nichtraucherschutzgesetz erneut auf dem Prüfstand</title>
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		<pubDate>Fri, 13 Nov 2009 21:01:58 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Die Never Ending Story über das Rauchen oder besser Nichtrauchen in der Gastronomie findet kein Ende. Jetzt wurde ein bayernweites Volksbegehren auf den Weg gebracht.  Der &#8220;blaue Dunst&#8221; soll aus den Gaststätten wieder ganz verschwinden. &#8220;Gesundheitsschutz für alle&#8221; &#8211; diese Forderung steht hinter dem bayernweiten Volksbegehren, das vom 19. November bis 2. Dezember in allen bayerischen Gemeinden und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Never Ending Story über das <strong>Rauchen</strong> oder besser <strong>Nichtrauchen</strong> in der <a title="Gastronomie" href="http://www.forum-hof.de/hof/gastronomie" target="_self">Gastronomie</a> findet kein Ende. Jetzt wurde ein bayernweites <strong>Volksbegehren</strong> auf den Weg gebracht.  Der<strong> &#8220;blaue Dunst&#8221;</strong> soll aus den Gaststätten wieder ganz verschwinden. &#8220;Gesundheitsschutz für alle&#8221; &#8211; diese Forderung steht hinter dem bayernweiten Volksbegehren, das vom <strong>19. November bis 2. Dezember</strong> in allen bayerischen Gemeinden und Städten über die Bühne gehen wird. Das neue Gesetz soll nun &#8211; nach dem Wunsch etlicher Menschen &#8211; wieder rückgängig gemacht werden. Das Volksbegehren <strong>&#8220;Nichtraucherschutz&#8221;</strong> hat deshalb eines zum Ziel: Das ursprüngliche Gesundheitsschutzgesetz soll nun wieder in Kraft gesetzt werden. Allerdings sollen Raucherclubs dann aber keine Chance mehr haben.</p>
<p>Grundsätzlich darf seit 01.08.2009 in keiner Gaststätte mehr geraucht werden.Deutschland wäre nicht Deutschland wenn nicht vom <strong>Rauchverbot </strong>folgende Gatsronomie ausgenommen ist:</p>
<ul>
<li>Bier-, Wein- und Festzelte sowie vorübergehend für Volksfeste und vergleichbare Großveranstaltungen genutzte ortsfeste Hallen</li>
<li>getränkegeprägte Gaststätten mit weniger als 75 Quadratmetern Gastfläche ohne abgetrennten Nebenraum</li>
<li>Nebenräume von Gaststätten, die von den übrigen Räumen baulich so getrennt sind, &#8220;dass ein ständiger Luftaustausch nicht besteht&#8221;</li>
<li>Nebenräume von Diskotheken und anderen Tanzlokalen, &#8220;sofern sich darin keine Tanzfläche befindet&#8221;</li>
</ul>
<p>Seither müssen die Behörden in Bayern nun kontrollieren, ob Speisen als &#8220;untergeordnete Nebenleistung&#8221; oder gleichrangig zum Getränkekonsum angeboten werden; ob der Gastraum ohne Theke<strong> 74 oder 75 Quadratmeter</strong> groß ist, wo die Gastfläche aufhört und der Garderobenbereich anfängt, ob eine Raucherkneipe als solche im Eingangsbereich gekennzeichnet ist, ob sich in der Raucherkneipe Jugendliche oder junge Erwachsene aufhalten; ob in größeren<strong> Gaststätten</strong> die Tür zum Raucherraum dauernd aufsteht oder nicht; ob das Tanzverbot in den Raucherräumen der Tanzlokale eingehalten wird und vieles mehr.</p>
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