Die Never Ending Story über das Rauchen oder besser Nichtrauchen in der Gastronomie findet kein Ende. Jetzt wurde ein bayernweites Volksbegehren auf den Weg gebracht.  Der “blaue Dunst” soll aus den Gaststätten wieder ganz verschwinden. “Gesundheitsschutz für alle” – diese Forderung steht hinter dem bayernweiten Volksbegehren, das vom 19. November bis 2. Dezember in allen bayerischen Gemeinden und Städten über die Bühne gehen wird. Das neue Gesetz soll nun – nach dem Wunsch etlicher Menschen – wieder rückgängig gemacht werden. Das Volksbegehren “Nichtraucherschutz” hat deshalb eines zum Ziel: Das ursprüngliche Gesundheitsschutzgesetz soll nun wieder in Kraft gesetzt werden. Allerdings sollen Raucherclubs dann aber keine Chance mehr haben.

Grundsätzlich darf seit 01.08.2009 in keiner Gaststätte mehr geraucht werden.Deutschland wäre nicht Deutschland wenn nicht vom Rauchverbot folgende Gatsronomie ausgenommen ist:

  • Bier-, Wein- und Festzelte sowie vorübergehend für Volksfeste und vergleichbare Großveranstaltungen genutzte ortsfeste Hallen
  • getränkegeprägte Gaststätten mit weniger als 75 Quadratmetern Gastfläche ohne abgetrennten Nebenraum
  • Nebenräume von Gaststätten, die von den übrigen Räumen baulich so getrennt sind, “dass ein ständiger Luftaustausch nicht besteht”
  • Nebenräume von Diskotheken und anderen Tanzlokalen, “sofern sich darin keine Tanzfläche befindet”

Seither müssen die Behörden in Bayern nun kontrollieren, ob Speisen als “untergeordnete Nebenleistung” oder gleichrangig zum Getränkekonsum angeboten werden; ob der Gastraum ohne Theke 74 oder 75 Quadratmeter groß ist, wo die Gastfläche aufhört und der Garderobenbereich anfängt, ob eine Raucherkneipe als solche im Eingangsbereich gekennzeichnet ist, ob sich in der Raucherkneipe Jugendliche oder junge Erwachsene aufhalten; ob in größeren Gaststätten die Tür zum Raucherraum dauernd aufsteht oder nicht; ob das Tanzverbot in den Raucherräumen der Tanzlokale eingehalten wird und vieles mehr.